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Bedingungen für die Eintragung von Ärzten
in die Internetseite www.plaueninfo.de

Für den Eintrag von Ärzten gelten lt. Schreiben der Sächsischen Landesärztekammer vom 19.02.2003 folgende Vorschriften:

1. Das Verzeichnis muss "allen Ärzten, die die Kriterien des Verzeichnisses erfüllen, zu denselben Bedingungen gleichermaßen mit einem kostenlosen Grundeintrag offen stehen".

2. Die Eintragungen müssen sich auf die ankündigungsfähigen Informationen beschränken.""

3. Die Systematik muss zwischen den nach der Weiterbildungsordnung und nach sonstigen öffentlich- rechtlichen Vorschriften erworbenen Qualifikationen einerseits und Tätigkeitsschwerpunkten andererseits unterscheiden."

Über den kostenlosen Grundeintrag hinaus "kann der Arzt

1.  nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen,
2.  nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen,
3.  Tätigkeitsschwerpunkte,
4.  organisatorische Hinweise

     ankündigen".



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